Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert. Diese Bekanntmachung ist eine dem § 166 Abs. SGB IX § 165 i.d.F. Schell, SGB IX § 165 Besondere Pflichten der öffentliche ... / 3 Rechtsprechung. § 165 SGB IX legt dem öffentlichen Arbeitgeber jedoch zusätzliche Pflichten in der Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit auf. 2Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. 1 SGB IX und Abs. Änderungen durch Artikel 165 des Gesetzes vom 29. F (neu: § 165 SGB IX) betrachtet worden. § 186 SGB IX, Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsa... § 187 SGB IX, Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber melden den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze (§ 156). Zitierungen von § 165 SGB IX Sie sehen die Vorschriften, die auf § 165 SGB IX verweisen. § 142 SGB IX, Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Son... § 146 SGB IX, Periodizität und Berichtszeitraum, § 148 SGB IX, Übermittlung, Veröffentlichung, § 149 SGB IX, Übergangsregelung für ambulant Betreute, § 150 SGB IX, Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens, § 152 SGB IX, Feststellung der Behinderung, Ausweise. Es müssen mehrfach vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen etc. § 154 SGB IX). I S. 1046). 2 Satz 3 SGB IX. Auf § 165 SGB IX verweisen folgende Vorschriften: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) 1 S. 1 SGB IX „Menschen sind behindert, wenn ihr körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Es ist unmittelbar geltendes und zwingendes Recht. SGB IX Teil 2. 2 Nr. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Zeitpunkt des Ausscheidens bereits vorhersehbar ist (Erreichen der Altersgrenze, Kündigung mit … 5Einer Inklusionsvereinbarung nach § 166 bedarf es nicht, wenn für die Dienststellen dem § 166 entsprechende Regelungen bereits bestehen und durchgeführt werden. 3Haben schwerbehinderte Menschen sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben oder sind sie von der Bundesagentur für Arbeit oder einem von dieser beauftragten Integrationsfachdienst vorgeschlagen worden, werden sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. § 165 SGB IX kennt nun mal außer im Satz 4 keine Ausnahme von der Einladungspflicht. 1 SGB IX Benachteiligungsverbot schwerbehinderter Menschen § 164 Abs. 2Mit dieser Meldung gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung der Stellenangebote als erteilt. Demnach soll die Vorschrift (Pflicht zur Einladung zum Vorstellungsgespräch) nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn der schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber (wohl auch externe) bei der Bundesagentur für Arbeit als … Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen. 09.10.2020 Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kapitel 3: Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; … Öffentliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, die sich um eine ausgeschriebene Stelle bewerben, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. § 165 SGB IX, Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber § 166 SGB IX, Inklusionsvereinbarung § 167 SGB IX, Prävention § 168 SGB IX, Erfordernis der Zustimmung § 169 SGB IX, Kündigungsfrist § 170 SGB IX, Antragsverfahren § 171 SGB IX, Entscheidung des Integrationsamtes Geschützter Personenkreis (§ 151 - § 167) § 151 Geltungsbereich § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen. 2 SGB IX Einleitung präventiver Maßnahmen § 167 Abs. Zur Erhöhung seiner ... SGB IX - Rehabilitation und... / § 82 Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber. Schell, SGB IX § 165 Besondere Pflichten der öffentliche ... / 2 Rechtspraxis. SGB IX. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Kapitel 1. entspricht in weiten Teilen § 82 SGB IX a. F. (vor dem 1. Nach § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) IX müssen öffentliche - nicht private - Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen, der sich um eine freie Stelle bewirbt, zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Hans Peter Schell Rz. § 228 SGB IX, Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldau... § 229 SGB IX, Persönliche Voraussetzungen, § 231 SGB IX, Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr, § 232 SGB IX, Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr. Wer hat genau was gemacht oder unterlassen etc. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – Teil 3. Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) Definition Behinderung: §2 Abs. 8. § 157 SGB IX, Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbei... § 158 SGB IX, Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für... § 163 SGB IX, Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit un... § 164 SGB IX, Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen, § 165 SGB IX, Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber, § 171 SGB IX, Entscheidung des Integrationsamtes, § 172 SGB IX, Einschränkungen der Ermessensentscheidung, § 175 SGB IX, Erweiterter Beendigungsschutz. § 11 SGB IX, Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Veror... § 12 SGB IX, Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung, § 13 SGB IX, Instrumente zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs, § 14 SGB IX, Leistender Rehabilitationsträger, § 15 SGB IX, Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern, § 16 SGB IX, Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern, § 18 SGB IX, Erstattung selbstbeschaffter Leistungen, § 21 SGB IX, Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren, § 22 SGB IX, Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen, § 23 SGB IX, Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz, § 25 SGB IX, Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, § 32 SGB IX, Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung, § 33 SGB IX, Pflichten der Personensorgeberechtigten, § 34 SGB IX, Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen, § 36 SGB IX, Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, § 37 SGB IX, Qualitätssicherung, Zertifizierung, § 38 SGB IX, Verträge mit Leistungserbringern, § 42 SGB IX, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 43 SGB IX, Krankenbehandlung und Rehabilitation, § 44 SGB IX, Stufenweise Wiedereingliederung, § 46 SGB IX, Früherkennung und Frühförderung, § 49 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung, § 51 SGB IX, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, § 52 SGB IX, Rechtsstellung der Teilnehmenden, § 54 SGB IX, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, § 56 SGB IX, Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, § 57 SGB IX, Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich, § 58 SGB IX, Leistungen im Arbeitsbereich, § 62 SGB IX, Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen, § 63 SGB IX, Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen, § 65 SGB IX, Leistungen zum Lebensunterhalt, § 66 SGB IX, Höhe und Berechnung des Übergangsgelds, § 67 SGB IX, Berechnung des Regelentgelts, § 68 SGB IX, Berechnungsgrundlage in Sonderfällen, § 69 SGB IX, Kontinuität der Bemessungsgrundlage, § 70 SGB IX, Anpassung der Entgeltersatzleistungen, § 71 SGB IX, Weiterzahlung der Leistungen, § 74 SGB IX, Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten, § 75 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, § 76 SGB IX, Leistungen zur Sozialen Teilhabe, § 80 SGB IX, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie. § 211 SGB IX, Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, ... § 219 SGB IX, Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen, § 220 SGB IX, Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen, § 221 SGB IX, Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen, § 222 SGB IX, Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte, § 223 SGB IX, Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe, § 224 SGB IX, Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. § 165 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX. Änderungen überwachen. Ar­beit­ge­ber müs­sen auf 5 % ih­rer Ar­beits­plät­ze (Aus­nah­men gel­ten für Klein­be­trie­be) Men­schen mit ei­ner schwe­ren Be­hin­de­rung oder ih­nen gleich­ge­stell­te Men­schen be­schäf­ti­gen (vgl. Für öffentliche Arbeitgeber ist zusätzlich die Vorschrift des § 165 SGB IX zu beachten. 1 SGB IX entsprechende Regelung im Sinne des § 165 Satz 5 SGB IX. Geschützter Personenkreis (§ 151 - § 167) § 151 [bis 31.12.2017: § 68] Geltungsbereich § 88 SGB IX, Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwi... § 90 SGB IX, Aufgabe der Eingliederungshilfe, § 91 SGB IX, Nachrang der Eingliederungshilfe, § 93 SGB IX, Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen, § 99 SGB IX, Leistungsberechtigter Personenkreis, § 100 SGB IX, Eingliederungshilfe für Ausländer, § 101 SGB IX, Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland, § 102 SGB IX, Leistungen der Eingliederungshilfe, § 103 SGB IX, Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, § 104 SGB IX, Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles, § 107 SGB IX, Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen, § 109 SGB IX, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, § 111 SGB IX, Leistungen zur Beschäftigung, § 112 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, § 113 SGB IX, Leistungen zur Sozialen Teilhabe, § 116 SGB IX, Pauschale Geldleistung, gemeinsame Inanspruchnahme, § 118 SGB IX, Instrumente der Bedarfsermittlung, § 120 SGB IX, Feststellung der Leistungen, § 124 SGB IX, Geeignete Leistungserbringer, § 125 SGB IX, Inhalt der schriftlichen Vereinbarung, § 126 SGB IX, Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung, § 127 SGB IX, Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung, § 128 SGB IX, Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung, § 130 SGB IX, Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen, § 131 SGB IX, Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen, § 132 SGB IX, Abweichende Zielvereinbarungen. Januar 2018 gültige Fassung). § 199 SGB IX, Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe sc... § 200 SGB IX, Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen, § 202 SGB IX, Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt, § 203 SGB IX, Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit, § 205 SGB IX, Vorrang der schwerbehinderten Menschen, § 206 SGB IX, Arbeitsentgelt und Dienstbezüge, § 210 SGB IX, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit.